Pension

am

Aubach

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Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltung der Bedingungen

Dies ist eine Auflistung der allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend "AGB" bezeichnet, der Zimmervermietung der „Pension am Aubach Schwerin“ in 19053 Schwerin, Wismarsche Str. 208, nachfolgend "Pension am Aubach Schwerin" genannt. Diese AGB gelten ab dem 01.05.2015. Die nachstehenden AGB gelten für den Abschluss eines Beherbergungsvertrages, der bei Überlassung von einzelnen Zimmern, sowie bei allen hiermit zusammenhängenden Lieferungen und Leistungen an den Auftraggeber, im Folgenden "Gast" genannt, automatisch zustande kommt. Dies gilt auch, wenn kein schriftlicher Vertrag geschlossen wird, sondern die Beherbergung aufgrund eines mündlichen, fernschriftlichen, fernmündlichen oder elektronisch (durch E-Mail) übermittelten Einverständnis beider Parteien zustande kommt. Der Gast anerkennt, dass diesen AGB etwaige entgegenstehende Bedingungen des Gastes keine Anwendung finden.


2. Abschluss des Beherbergungsvertrages

Die Buchung / Reservierung von einzelnen oder mehreren Zimmern und sonstigen Lieferungen und Leistungen wird mit der schriftlichen Bestätigung der „Pension am Aubach Schwerin“ und des Gastes für beide Parteien verbindlich. Maßgeblich ist die jeweils gültige Preisliste. Im Übrigen sind Leistungen freibleibend. Bei der Einzelreservierung von Zimmern reicht auch die fernmündliche Willenserklärung des Gastes oder dessen Auftraggebers aus. Wird für die Buchung / Reservierung der „Pension am Aubach Schwerin“ eine Anzahlung oder Vorauszahlung erbeten und diese nicht fristgerecht innerhalb der vereinbarten Frist gezahlt, so ist die Buchung / Reservierungszusage gegenstandslos. Weicht die Buchung / Reservierungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so wird der Inhalt der Buchungs-/ Reservierungsbestätigung Vertragsinhalt, sofern der Gast nicht unverzüglich widersprochen hat, spätestens mit der Annahme der Leistungen. Vertragsbestandteil ist auch die Hausordnung, die in den Zimmern ausgehängt ist.


3. Abschluss des Gastaufnahmevertrages

Maßgeblich ist die jeweils gültige Preisliste mit den jeweiligen Tarifen und Leistungsbeschreibung. Im Übrigen sind Leistungen und Tarife freibleibend. Der Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages. Bei Übernachtungen ist der Gastaufnahmevertrag abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls aus Zeitgründen eine Zusage nicht möglich war, bereitgestellt worden ist.


4. Preisvereinbarungen und Zahlungsbedingungen

Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der Mehrwertsteuer. Diese wird auf der Rechnung gesondert ausgewiesen. Ändert sich diese nach Vertragsabschluss, ändern sich die Preise entsprechend. Vereinbarte Preise können nach Vertragsabschluss seitens der „Pension am Aubach Schwerin“ entsprechend den dann gültigen Preislisten geändert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Erbringung der einzelnen Leistung mehr als 4 Monate beträgt. Die Rechnungen sind, soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind, mit Zugang der Rechnung sofort, ohne jeden Abzug und in bar zur Zahlung fällig. Zahlungsverzug mit auch nur einer Rechnung berechtigt die „Pension am Aubach Schwerin“ alle weiteren und zukünftige Leistungen für den Gast einzustellen. Voraussetzung ist, dass die Pension die Inverzugsetzung durch eine Mahnung unter Fristsetzung und Hinweis auf die Folgen bewirkt. Übersteigt der Rechnungsbetrag 150,00 Euro oder hält sich der Gast länger als 5 Tage in der Pension auf, so ist die „Pension am Aubach Schwerin“ berechtigt, jeweils einzelne Zwischenrechnungen zu stellen und deren Bezahlung vom Gast zu verlangen. Privatgäste können vor Bezug Ihrer Ferienwohnungen die Kosten der Unterkunft überweisen. In der Regel bezahlt der Gast vor Bezug die Kosten seiner Unterkunft in bar.


5. Haftung

Der Gast haftet für Verluste oder Beschädigungen, die durch ihn oder seine "Erfüllungsgehilfen" verursacht worden sind. Der Gast ist verpflichtet, die Einbringung von gefährlichem oder gesetzeswidrigem Gut (Drogen, Sprengstoff, Waffen u.ä.) der „Pension am Aubach Schwerin“ anzuzeigen. Generell haftet die „Pension am Aubach Schwerin“ nur bei grob fahrlässigem Verschulden von Erfüllungsgehilfen für entstandenen Schaden.


6. Wertsachen

Die „Pension am Aubach Schwerin“ übernimmt bei Verlust von Wertsachen (insbesondere von Schmuck und Bargeld) ausdrücklich keine Haftung. Auch die Verwahrung der Garderobe, Musikinstrumente, mitgebrachte technische Geräte und Ähnliches obliegt ausschließlich der Aufsichtspflicht des Gastes. Der Zutritt von Dritten oder die Überlassung von Räumen der Pension an Dritte durch Gäste ist nur mit schriftlicher Zustimmung durch die Pension zulässig.


7. Kündigung durch die Pension

Die „Pension am Aubach Schwerin“ ist berechtigt, Beherbergungsverträge (auch nach Bezug der / des Zimmer/s) mit sofortiger Wirkung zu kündigen und in Ausübung seines Hausrechtes den Gast / die Gästegruppe des Hauses zu verweisen, falls der Gast / die Gästegruppe dem Ruf, der Sicherheit oder dem Ansehen der Pension schadet, im Verdacht steht Straftaten zu begehen oder andere Gäste, Bewohner, Passanten oder Nachbarn belästigt, wiederholt stört oder gefährdet. Insbesondere wiederholte Zuwiderhandlungen des Gastes / der Gästegruppe gegen Vorschriften aus diesen AGB oder der im Haus ausgehängten Hausordnung, sowie die Beschädigung, Beschmutzung oder der Diebstahl von Hauseigentum berechtigen zur sofortigen Kündigung durch „Pension am Aubach Schwerin“. Dies gilt auch, wenn der Gast das Zimmer oder andere Räume der „Pension am Aubach Schwerin“ zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck verwendet. In diesen Fällen ist der Gast gegebenenfalls zum Schadensersatz und zur Bezahlung der bereits in Anspruch genommenen Beherbergungskosten sowie zur Bezahlung noch nicht in Anspruch genommener Beherbergungskosten gemäß der Stornierungsregelungen unter Abschnitt 8 verpflichtet. Dies gilt auch für alle anderen Beherbergungsverträge im Falle höherer Gewalt oder bei Vorliegen eines sonstigen wichtigen Grundes innerhalb der beidseitig vereinbarten Stornierungsbedingungen.


8. Stornierungen

Bei der Buchung / Reservierung von Zimmern wird von „Pension am Aubach Schwerin“ auf die Options-, Storno- und Zahlungsbedingungen und die AGB hingewiesen. Diese ist auch gültig ohne eine Rückbestätigung vom Gast. Stornierungen erfolgen nur schriftlich, via Fax oder E- Mail. Mündliche, telefonische Absprachen haben bei späteren Rechtsstreitigkeiten keine Bindung.


Die Stornierung einer Buchung ist für beide Parteien nachfolgend geregelt:


Stornierung früher als 30 Tage vor Anreise = kostenloses Rücktrittsrecht

Stornierung einschl. 30. und einschl. 15. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistungen = Berechnung der bestellten / reservierten Leistungen zu 30 %

Stornierung einschl. 14. und einschl. 07. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistungen = Berechnung der bestellten / reservierten Leistungen zu 60 %

Stornierung einschl. 06. und einschl. 03. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistungen = Berechnung der bestellten / reservierten Leistungen zu 80 %

Stornierung innerhalb 48 Stunden vor Erbringung der jeweiligen Leistungen = Berechnung der bestellten / reservierten Leistungen zu 100%


9. Anreise

Die Anreise der Gäste erfolgt, wenn nicht telefonisch anders vereinbart, in der Zeit zwischen 16.00 Uhr und 23.59 Uhr. Bei Verspätungen oder Änderungen der Anreisezeit ist der Inhaber der „Pension am Aubach Schwerin“ rechtzeitig zu informieren. Die Ferienwohnungen sind am Tag der Abreise bis spätestens 11.00 Uhr zu verlassen.


10. Sonstige Bestimmungen

Ist der Besteller Kaufmann, so ist als Erfüllungsort und Gerichtsstand Schwerin vereinbart. Die „Pension am Aubach Schwerin“ ist jedoch berechtigt, auch am Wohnsitz des Bestellers zu klagen. Diese allgemeinen Bedingungen sowie die auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträge unterliegen dem deutschen Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen zum Abschluss von Beherbergungsverträgen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An Stelle der ungültigen Bestimmungen gilt eine ihr möglichst nahekommende Vereinbarung. Jegliche Abweichung oder Nebenabrede bedarf der Schriftform.




Pension am Aubach Schwerin

Wismarsche Straße 208

19053 Schwerin

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Aubach

Gemütliche und moderne Pension im Zentrum Schwerins in der Nähe vom Hauptbahnhof und der Altstadt. Gute Verkehrsanbindung und schöne Ausflugsmöglichkeiten.


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